Steuerliche Förderung von Handwerksarbeiten
und haushaltnahen Dienstleistungen
| Die Basis-Infos |
| Vorbemerkung |
| Fragen Sie im Zweifel Ihre/n Steuerberater/in Die folgenden Angaben wurden in sorgfältiger Arbeit zusammengestellt. Wir können für die Richtigkeit aber keine Haftung übernehmen. Fragen Sie im Zweifelsfall deshalb bitte Ihr Finanzamt oder Ihre/n Steuerberater/in. | Prüfen Sie, on es zusätzliche Förderung gibt Maßnahmen, die der Energie-Einsparung dienen, werden teils weiterhin gefördert, sei es durch Zuschüsse oder verbilligte Kredite. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde-/Stadt-Verwaltung und Ihrem Kredit-Institut nach. |
| Was wird generell gefördert? |
| Das Guundprinzip in einem Satz Steuerlich gefördert werden Aufwendungen für die private Inanspruchnahme von Handwerkern und die private Beauftragung von Anbietern haushaltsnaher Dienstleistungen. Gefördert wird der Aufwand für Arbeitslohn (inkl. Fahrt), nicht der für Material. | Haush.nahe Dienstleistungen - was ist das? Gefördert werden Arbeiten, die meist von Haushaltsmitgliedern erledigt werden, für die aber ein selbstständiger Dienstleister oder eine Dienstleistungsagentur in Anspruch genommen wird |
| Was wird gefördert - Beispiele |
| Zusammenfassung Handwerks-Beispiele: Gefördert werden Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte inländische Wohnung durch Handwerker. Beispiele Modernisierung: - Bad-Modernisierung, - Erneuerung des Bodenbelags, - Erneuerung bzw. der Austausch von Fenstern und Türen, Heizkörpern. Beispiele Instandhaltung und Pflege: - Arbeiten an Innen- und Außenwänden (Streichen, aber auch Verputzen), - Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Heizkörpern und -rohren, - Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen. Beispiele Garten- und Wegearbeiten: - Platten verlegen, - Zaun erneuern. | Beispiele Reparatur und Wartung: - Reparatur von Haushaltsgeräten, - Reparatur und Wartung von Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen, Heizungsanlagen. Beispiele haushaltsnahe Dienstleistungen: - Festerputzen durch selbstständige Fensterputzer, - Gartenpflegearbeiten (z. B. Rasen mähen, Hecke schneiden), - Umzugsdienstleistungen für Privatpersonen, abzüglich Erstattungen Dritter. Haushaltshilfen und Pflege von Angehörigen Diese beiden Themen gehören zwar auch zu diesem Bereich; da auch andere Bestimmungen und Paragraphen betroffen sind, würde ihre Darstellung aber den Rahmen dieses Portals sprengen. Wenden Sie sich bei Fragen zu diesen Themen deshalb bitte an spezialisierte Fachleute. |
| Wer ist anspruchsberechtigt? |
| Förderung für Mieter und Eigentümer Anspruchsberechtigt sind Mieter oder Eigentümer, die die Arbeiten für eine selbst bewohnte inländische Wohnung / Haus in Auftrag gegeben haben. | Fördeung auch bei Eigentümer-Geeminschaften Mitglieder einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft können den auf ihre Wohnung entfallenden Kostenanteil geltend machen. |
| Wie hoch ist die Förderung? |
| Handwerksleistungen Gefördert werden die Aufwendungen für Arbeitslohn (einschließlich Fahrtkosten, die gesondert auszuweisen sind) bis zur Höchstgrenze von 6.000 Euro; der Förderbetrag beträgt 20 % davon. Nicht begünstigt werden also Materialkosten. | Haushaltsnahe Dienstleistungen Hier beträgt die Fördergrenze 20.000 Euro pro Jahr. Der Förderbetrag beträgt ebenfalls 20 %. Die bis 2008 geltende Aufsplittung in Haushaltshilfen, Pflegeleistungen und haush.nahe Dienstleistungen mit eigenen Höchstgrenzen ist entfallen. |
| Welche Steuer-Ersparnis ist maximal möglich? |
| Maximal 1.200 bzw. 4.000 Euro Bei Handwerksleistungen können Sie pro Jahr maximal 1.200 Euro an Steuern sparen (20% von maximal 6.000 Euro; bei größeren Arbeiten kann der Steuerberater sagen, ob eine Verteilung über mehrere Jahre sinnvoll ist). Bei haushaltsnahen Dienstleistungen ist eine maximale Steuerersparnis von 4.000 Euro möglich (20% von 20.000 Euro, wenn für Haushaltshilfen und Pflegeleistungen überhaupt nichts aufgewendet wird). |
Die Zuordnung - manchmal sehr wichtig Die Grenzen zwischen Handwerksarbeiten und haush.nahen Dienstleistungen sind teils fließend. Da sich die Fördergrenzen unterscheiden,kann das wichtig sein - fragen Sie im Einzelfall lieber Ihre/n Steuerberater/in. Eine wichtige Einschränkung Die Förderung ist maximal so hoch, wie Sie für das entspechende Jahr Steuern zahlen müssten. Wer keine Einkommenssteuer zahlt, kommt also auch nicht in den Genuss der steuerlichen Förderung. |
| Was Sie unbedingt beachten müssen |
| Sie brauchen eine formal korrekte Rechnung |
| Sie müssen eine Rechnung haben. auf dieser müssen der Arbeitslohn und die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen sein. | Die Arbeit muss zuhause ausgeführt worden sein. Auf der Rechnung darf keinesfalls stehen, dass die Arbeiten nicht im Haushalt, sondern in einer Werkstatt ausgeführt wurden. |
| Sie dürfen unter keinen Umständen bar bezahlen. |
| Barzahlung verdirbt alles, Sie müssen einen Beleg Ihres Kreditinstituts (z.B. Kontoauszug) haben, dass die Zahlung auf das Konto des Auftragnehmers erfolgt ist. Ansonsten ist die Steuerersparnis weg. | Eine einfache Quituung nützt nichts. Sie dürfen also auf keinen Fall bar bezahlen. Es reicht auch nicht, wenn der Handwerker auf der Rechnung den Erhalt des Geldes quittiert. |
| So gibt es die Steuerermäßigung |
| Warten auf den Steuer-JahresausgleichMit der Einkommensteuer-Erklärung reichen Sie beim Finanzamt die Originalrechnungen und die Überweisungsbelege ein. Die Steuerermäßigung gibt es also in der Regel nachträglich. | Eib Steuer-Freibetrag hilft schneller Wenn eine Rechnung im laufenden Kalenderjahr vorliegt (bei einigen Finanzämtern reicht auch das Vorliegen eines qualifizierten Kostenvoranschlags), können Sie sich beim Finanzamt einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen. |
| Doppelte Förderungh gibt's nicht |
| Keine Überschneidung mit Sonderausgaben: Wenn die Arbeiten als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, können sie nicht noch einmal gefördert werden. | Arbeit durch geringfügig Beschäftigte: Wenn Sie für die Arbeiten Steuerermäßigung für geringfügige Beschäftigung in Anspruch genommen haben, können Sie nicht zusätzlich Steuerermäßigung für Handwerksleistungen oder haushaltsnahe dienstleistungen erhalten. |

